Beitragsordnung des eingetragenen Vereins "Jakis"

Gemäs ยง 3 Abs 3. der Vereinssatzung des eingetragenen Vereins "Jakis" hat dessen Mitgliedervollversammlung folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und beim Eintritt für das laufende Kalenderjahr berechnet.
  2. Die Beiträge werden jeweils im ersten Quartal des Jahres erhoben.
  3. Der jährliche Beitrag beträgt für Mitglieder 1,- €.

Beschlossen am 1.11.2020 von der Mitgliederversammlung des Vereins Jakis.

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